Kosten

Eine Abrechnung der Therapie über private Kranken- und Zusatzversicherungen ist ggf. als Heilpraktikerleistung (beschränkt auf Psychotherapie) möglich. Hierbei ist in der Regel ein Eigenanteil zu entrichten.

Für Menschen, die in Kindheit oder Jugend in Deutschland sexualisierter Gewalt in Familie oder Institutionen ausgesetzt waren, ist eine Kostenübernahme durch den Fonds sexueller Missbrauch möglich.

Für die Beratung und Unterstützung bei der Antragsstellung beim Fonds gibt es in jedem Bundesland durch die Geschäftsstelle des Fonds speziell geschulte Beraterinnen und Berater, an die sich Betroffene wenden können. Eine Liste der Beratungsstellen findet sich hier.

Sexarbeiter:innen in Krisensituationen können bis zu 10 Therapiesitzungen bei mir über den Verein Hydra erhalten, unabhängig davon, ob sie eine Krankenversicherung haben oder ob sie registriert und angemeldet sind. Mehr Informationen & Kontakt: akutetraumahilfe@hydra-berlin.de

Eine Kostenübernahme ist für Menschen mit Behinderung auch möglich im Rahmen des Persönlichen Budgets.

Mit den gesetzlichen Krankenkassen kann ich nicht abrechnen.